Zentrum für ambulante Rehabilitation

Gesund werden und bleiben!

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei:

  1. Anschlussheilbehandlung (AHB) nach operativen Eingriffen bei orthopädisch-traumatologischen Erkrankungen
    > im Klinikum durch den Stationsarzt
  2. Ambulante orthopädische Rehabilitation zur Wiederherstellung Ihrer Leistungs- und Arbeitsfähigkeit bei chronischen Erkrankungen
    > durch den Hausarzt oder Orthopäden
  3. Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) bei Privatpatienten
    > durch den Hausarzt oder Orthopäden 
  4. Arbeitsunfällen (Berufsgenossenschaft)
    > durch Ärzte mit BG-Zulassung
  5. Rezeptpatienten
    > durch den behandelnden Arzt