Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei:
- Anschlussheilbehandlung (AHB) nach operativen Eingriffen bei orthopädisch-traumatologischen Erkrankungen
> im Klinikum durch den Stationsarzt - Ambulante orthopädische Rehabilitation zur Wiederherstellung Ihrer Leistungs- und Arbeitsfähigkeit bei chronischen Erkrankungen
> durch den Hausarzt oder Orthopäden - Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) bei Privatpatienten
> durch den Hausarzt oder Orthopäden - Arbeitsunfällen (Berufsgenossenschaft)
> durch Ärzte mit BG-Zulassung - Rezeptpatienten
> durch den behandelnden Arzt